FAQ
FAQ: Hilfreiche Informationen zu Leichter Sprache
Leichte Sprache ist ein Instrument der barrierefreien Kommunikation. Sie ist besonders verständlich. Man kann sie schreiben und sprechen.
Leichte Sprache ist eine sehr stark vereinfachte Form der deutschen Sprache. Sie verwendet kurze Sätze, klare Strukturen und einfache Wörter. Fachbegriffe werden vermieden oder erklärt. Ziel ist es, komplexe Themen verständlich aufzubereiten. Das erleichtert Menschen mit Lernschwierigkeiten den eigenständigen Zugang zu Informationen.
Ein guter Text in Leichter Sprache ist nicht nur einfach, sondern auch korrekt. Er folgt klaren Regeln, enthält alle wichtigen Informationen und ist gut strukturiert. Überschriften, Absätze und Bilder unterstützen die Verständlichkeit.
Organisationen wie z.B. Inclusion Europe haben dazu international verbindliche Richtlinien entwickelt. Deren „easy to read“-Logo zeigt an, dass ein Text die Kriterien erfüllt.

Leichte Sprache hilft allen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen oder Verstehen anspruchsvoller Texte haben. Betroffen sind nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Menschen, die vorübergehende Einschränkungen haben.
Wer hat Vorteile von Leichter Sprache?
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen: z.B. bei Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung
- Menschen mit eingeschränkter Lese- und Rechtschreibfähigkeit: z.B. funktionale Analphabeten
- Kranke oder ältere Menschen: z.B. bei Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
- Menschen mit geringen Deutschkenntnissen: z.B. um den Einstieg in die deutsche Sprache zu erleichtern
Etwa 10-15% der Bevölkerung benötigen digitale Barrierefreiheit. Dabei verschafft Leichte Sprache einen Zugang zum öffentlichen, insbesondere digitalen, Leben. Ohne diese Unterstützung sind viele Informationen und Dienstleistungen für sie nicht zugänglich.
Leichte Sprache ist weit mehr als nur ein vorübergehender Trend. Sie ist Ausdruck von sozialer Verantwortung und Wertschätzung für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten.
- kein Luxus: Die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache ist ein Grundrecht. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistigen Behinderungen haben das Recht auf gleiche Zugänge zu Informationen und Dienstleistungen.
- Barrierefreiheit: Leichte Sprache ist ein fester Bestandteil der Barrierefreiheit. Sie ist vergleichbar mit anderen Maßnahmen, wie beispielsweise Rampen für Rollstuhlfahrer oder Untertitel in Filmen.
Fazit:
In vielen Bereichen ist die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache bereits gesetzlich verankert. Das zeigt, dass es sich um ein ernstzunehmendes Thema handelt.
Nein, noch nicht. Aber das ändert sich gerade.
In Deutschland sind vor allem öffentliche Einrichtungen wie Behörden und Ämter dazu verpflichtet, ihre Informationen auch in Leichter Sprache anzubieten. Das gilt sowohl für digitale Inhalte (z.B. Webseiten) als auch für gedruckte Materialien (z.B. Formulare).
Für Unternehmen gibt es diese umfassende Pflicht derzeit noch nicht.
Ja, es gibt Unterschiede.
Die Anforderungen an barrierefreie Informationen entwickeln sich ständig weiter. Öffentliche Einrichtungen sind bereits jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache anzubieten. Für privatwirtschfatliche Unternehmen wird diese Pflicht in Zukunft sehr wahrscheinlich auch gelten.
Allerdings müssen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Webseiten von Unternehmen, die bestimmte Waren oder Dienstleistungen anbieten, ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein.
Ob Sie davon betroffen sind, können wir in einem kostenlosen Beratungsgespräch klären.
Leichte Sprache ist in Deutschland und Europa gesetzlich verankert, um sicherzustellen, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – Zugang zu Informationen haben. Basierend auf den UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind die wichtigsten Gesetze und Richtlinien:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Einrichtungen, Informationen barrierefrei zur Verfügung zu stellen, einschließlich Leichter Sprache.
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit von Webseiten und anderen digitalen Medien.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit um und erweitert die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen.
- Europäischer Accessibility Act (EAA): Der EAA ist das zentrale Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen in der EU. Über diesen europäischen Rechtsakt werden private Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet.
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Diese internationalen Richtlinien bieten detaillierte technische Standards für barrierefreie Webinhalte.
Unser Angebot:
Mit unserem Übersetzungsservice unterstützen wir Sie dabei, Ihre Inhalte in Leichte Sprache umzuwandeln und so die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Nein, Leichte Sprache ist noch einfacher als einfache Sprache.
Warum gibt es Leichte Sprache, wenn es schon einfache Sprache gibt?
Leichte Sprache geht über einfache Sprache hinaus. Sie ist speziell für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt worden. Im Gegensatz zur einfachen Sprache, die auch für Menschen mit anderen Sprachbarrieren geeignet ist, folgt Leichte Sprache sehr genauen Regeln. Dadurch wird sichergestellt, dass die Texte so einfach und verständlich wie möglich sind.
Hier finden Sie ein Beispiel, das den Unterschied zwischen Leichter Sprache und einfacher Sprache veranschaulicht.
Nein, Leichte Sprache stellt weder eine Gefahr noch eine Konkurrenz zur Standardsprache dar.
Leichte Sprache richtet sich an eine ganz bestimmte Zielgruppe: Menschen mit geistigen Behinderungen und Lernschwierigkeiten. Sie ermöglicht ihnen den Zugang zu Informationen, die ihnen sonst verwehrt bleiben.
Leichte Sprache ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung. Die Standardsprache bleibt für alle anderen weiterhin wichtig.
So entsteht Leichte Sprache – in 5 Schritten zu mehr Klarheit:
- Erstgespräch: Klärung der Anforderungen und Ziele
- Übersetzung: Umwandlung des Originaltextes in Leichte oder einfache Sprache
- Visualisierung: Auswahl passender Bilder und Grafiken
- Abstimmung: Feedback des Auftraggebers
- Qualitätskontrolle: Überprüfung durch die Zielgruppe
Warum ist dieser Prozess so wichtig?
Durch diese sorgfältige Vorgehensweise stellen wir sicher, dass die Übersetzung
- verständlich ist für alle Menschen, unabhängig von ihren Vorkenntnissen.
- korrekt ist und keine wichtigen Informationen verliert.
- rechtmäßig ist unter Beachtung der gesetzlichen Standards.
Sie möchten das genauer wissen?
Wie aus einem komplexen Text eine verständliche Botschaft in Leichter Sprache wird, erfahren Sie in diesem Blog-Artikel
Für die Übersetzung in Leichte Sprache oder in einfache Sprache haben wir keine pauschalen Preismodelle. Wir erstellen jeweils ein individuelles Angebot, weil die Preise je nach Umfang und Komplexität des Projektes variieren.
Warum ist das so?
Jeder Text ist einzigartig und verlangt eine spezifische Herangehensweise. Verschiedene Faktoren (wie z.B. Länge und Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes) beeinflussen den Aufwand.
So kalkulieren wir unsere Preise
Wir berechnen unsere Preise pro Normseite. Eine Normseite entspricht dabei in etwa 1800 Zeichen (inklusive Leerzeichen). Die Preise für die Übersetzung einer Normseite beginnen bei:
- Einfache Sprache: Ab 140 Euro
- Leichte Sprache: Ab 160 Euro
Wir erheben keine Mehrwertsteuer (§ 19 Abs. 3 UStG).
Warum kostet ein Text in Leichter Sprache mehr?
Wie setzen sich die Preise für eine Übersetzung in Leichte bzw. einfache Sprache zusammen und welche Faktoren beeinflussen sie? Lesen Sie weiter in diesem Blog-Artikel.

Warum jetzt auf Leichte Sprache setzen?
Drei gute Gründe
1
Achtung, Barriere-Alarm!
Ab 28. Juni 2025 gilt die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Sie verlangt, dass öffentliche Einrichtungen und viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Das betrifft insbesondere Online-Shops und alle, die Waren oder Dienstleistungen online anbieten.
2
Die Gesetze sind knallhart!
Die Anforderungen an barrierefreie Webseiten und Dokumente sind klar definiert. Sowohl nationale als auch internationale Richtlinien geben vor, wie Inhalte gestaltet sein müssen. Barrierefreiheit betrifft neben der Sprache auch die visuelle Gestaltung und technische Umsetzung.
3
Von Null auf barrierefrei?
Barrierefreiheit ist kein Sprint, sondern ein Marathon! Es reicht nicht aus, kurz vor dem Stichtag ein paar Änderungen vorzunehmen. Ein fortwährender Prozess ist notwendig, um langfristig barrierefrei zu sein. Wer rechtzeitig beginnt, ist im Vorteil und kann die Umstellung besser planen.

Hier Stöbern & mehr erfahren
Der Leichte Sprache Blog
In unserem Blog zur Leichten Sprache finden Sie Interessantes und Nützliches. Von den Grundlagen bis hin zu praktischen Beispielen.
BFSG: Business-Booster oder nur lästiges Muss?
Was kostet eine Übersetzung in Leichte Sprache? Ein Überblick:
Fördermöglichkeiten: Ihr Leichte Sprache-Projekt finanzieren
»Sprache ist eine große Quelle für Missverständnisse«, sagt der Fuchs dem kleinen Prinzen.
Antoine de Saint-Exupéry